Weltkulturerbe Wachau

Die UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt

Die Welterbekonvention wurde 1972 von der Generalkonferenz der UNESCO beschlossen, um jenes natürliche und kulturelle Erbe auszuwählen und in einer Liste des Welterbes zu erfassen, das von außergewöhnlichem Interesse und Wert für die gesamte Menschheit ist.

Der Konvention sind bisher 182 Staaten beigetreten. 138 davon haben bisher insgesamt 830 Stätten in die Liste des Welterbes eingetragen: Davon sind 644 Gegenstand des Kulturerbes, 162 des Naturerbes und 24 sogenannte "gemischte Schutzgüter".

Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichtet sich jedes Land dazu, die innerhalb seiner Landesgrenzen gelegenen, in die Welterbeliste eingetragenen Denkmäler von außergewöhnlicher, weltweiter Bedeutung zu schützen und zu bewahren.

Die Kulturlandschaft im Sinn der Welterbekonvention

Die Wachau ist in der Kategorie "Kulturlandschaft" in die Liste des Welterbes eingetragen und damit Teil des Weltkulturerbes. Sie wird im Sinn der Richtlinien als fortbestehende Landschaft gesehen, welche nach wie vor von einer Kultur geprägt wird und ihre traditionelle Lebensweise fortführt. Kultur und Landschaft beeinflussen einander nach wie vor und tragen das Ihre zur laufenden Entwicklung der Landschaft bei.

Weitere Beispiele für Landschaften, die nach denselben oder ähnlichen Kriterien wie die Wachau in die Welterbeliste eingetragen sind, sind z.B. das Mittelrheintal zwischen Koblenz und Rüdesheim (Deutschland), das Loiretal zwischen Sully-sur-Loire und Chalonnes (Frankreich), Portovenere-Cinque Terre (Ligurien/Italien), das Obere Dourotal (Portugal), die Reisterrassen der Philippinischen Kordilleren, die Mapungubwe-Region (Südafrika), die Region Aranjuez (Spanien), der südliche Teil der Insel Öland (Schweden), die Landschaft um die Liechtensteinschlösser in Lednice und Valtice (Südmähren/Tschechische Republik) oder die Weinlandschaft Tokaj (Ungarn).