Standesamt

Trauungen

Wichtige Informationen für die Abwicklung der standesamtlichen Trauung:

 Erforderliche Dokumente für die Ermittlung der Ehefähigkeit:

  • Geburtsurkunden beider Verlobten bzw. PartnerschaftswerberInnen
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Verlobten bzw. PartnerschaftswerberInnen
  • evtl. Nachweise über akademische Grade
  • Identitätsnachweise beider Verlobten bzw. PartnerschaftswerberInnen (Fühererschein oder Reisepass)
  • Geburtsdaten der Eltern der Verlobten

 Sollte es bereits gemeinsame Kinder geben:

  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
  • Staatsbürgerschaftsnachweise dieser Kinder
  • Vaterschaftsanerkenntnisse (nur falls der Vater in der Geburtsurkunde noch nicht eingetragen ist)

Sollten Vorehen existieren:

  • Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde der jeweils letzten Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft
  • Auflösungsnachweise dieser Ehen bzw. eingetragenen Partnerschaften (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden, etc.)

Achtung!

Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.

Ort der Trauung

Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung kann jedes Standesamt sein. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Trauungen außerhalb der Standesämter vorgenommen werden. Der Ort muss der Bedeutung der Ehe entsprechen und angemessen sein. Ob eine Trauung an einem anderen Ort stattfinden kann, bestimmt das zuständige bzw. gewählte Standesamt.

In unserer Gemeinde sind einige Örtlichkeiten fixiert, die in Anspruch genommen werden können. Die Termine für eine standesamtliche Trauung sind ausschließlich mit dem Standesamt zu vereinbaren, bevor eine Örtlichkeit geplant oder reserviert wird, um sich spätere Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Termine werden reihungsweise nach der Anmeldung und Verfügbarkeit vergeben. Vergessen Sie daher nicht, rechtzeitig einen Termin zu reservieren. Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") ist nur maximal sechs Monate gültig.

An Sonn- und Feiertagen werden keine Trauungen durchgeführt

Ablauf der Trauung

Bei der Anmeldung zur Eheschließung stellt Ihnen die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Möglichkeiten eines Programmablaufes der Trauung vor. Falls Sie in einem anderen Standesamt heiraten möchten, werden Sie von Ihrem Wunschstandesamt bei einem zusätzlichen Termin beraten.

Am Tag der Trauung müssen Sie noch einige Formalitäten erledigen. Sowohl das Brautpaar, als auch die Trauzeugen müssen bei der Trauung einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Denken Sie daran, frühzeitig zum Standesamt zu kommen.

Trauzeugen

  • Die bei der Eheschließung anwesenden Trauzeugen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Alter ab 18 Jahren
  • Ausweispflicht mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Verstehen der Sprache, in der die Trauung stattfindet - oder es wird eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher hinzugezogen.
  • Anzahl der Trauzeugen: Es können ein oder zwei Trauzeugen sein. Allerdings ist auch eine Eheschließung ohne Trauzeugen möglich.

Kontakt

Kontaktdaten von Standesamt
AdresseEmmersdorf an der Donau 22
3644 Emmersdorf an der Donau

Leitung Standesamt

Kontaktdaten von Silvia Hausmann-Leitner
Standesamt und Bürgerservice
Silvia Hausmann-Leitner
Tel: +43 2752 71469-14
office@emmersdorf.at
hausmann-leitner@emmersdorf.at
Emmersdorf an der Donau 22

 

Standesbeamtinnen


 
Kontaktdaten von Katharina Ecketsberger
derzeit Karenz
Katharina Ecketsberger
Emmersdorf an der Donau 22
Tel: +43 2752 71469-13
office@emmersdorf.at
ecketsberger@emmersdorf.at

 
Kontaktdaten von Heidrun Höllerschmid
Amtsleitung-Stv. & Standesamt
Heidrun Höllerschmid
Emmersdorf an der Donau 22
Tel: +43 2752 71469-15
office@emmersdorf.at
hoellerschmid@emmersdorf.at

 


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